Mozart-Sommer Schloss SalemKammerkonzert – Minguet Streichquartett

Symbol für Konzerte und Theateraufführungen
Kloster und Schloss Salem
Konzert & Theater
Termin: Sonntag, 22.08.2021, 11:00

In diesem Jahr findet in den historischen Räumlichkeiten von Schloss Salem wieder das kleine Kammermusik Festival Mozart-Sommer Schloss Salem statt.  

Das Minguet Quartett - gegründet 1988 - zählt heute zu den international gefragtesten Streichquartetten und gastiert in allen großen Konzertsälen der Welt, wobei seine so leidenschaftlichen wie intelligenten Interpretationen für begeisternde Hörerfahrungen sorgen – „denn die Klang- und Ausdrucksfreude, mit der das Ensemble die Werke zur Sprache bringt, belebt noch das kleinste Detail“ (Frankfurter Allgemeine Zeitung). Namenspatron ist Pablo Minguet, ein spanischer Philosoph des 18. Jahrhunderts, der sich in seinen Schriften darum bemühte, dem breiten Volk Zugang zu den Schönen Künsten zu verschaffen: Das Minguet Quartett fühlt sich dieser Idee mehr denn je verpflichtet.

Es werden die Werke L. van Beethoven Streichquartett G-Dur op. 18 Nr. 2 sowie L. van Beethoven Streichquartett cis-moll op. 131 aufgeführt.

Minguet Streichquartett: 
Ulrich Isfort, 1.Violine
Annette Reisinger, 2.Violine
Aida-Carmen Soanea, Viola
Matthias Diener, Violoncello

Service

Adresse

Kloster und Schloss Salem
88682 Salem

Kartenverkauf

Kartenvorverkauf über Reservix.

Treffpunkt

Kaisersaal

Preis

Einzelkarten
Erwachsene 35,00 €
Ermäßigt 31,00 €

Abonnement
Erwachsene 95,00 €
Ermäßigt 85,00 €

Hinweis

Sollte der Gesetzgeber auf Grund der Corona Situation Hygienekonzepte vorschreiben, sind mit allen Künstlern kreative Doppelvorstellungen verabredet. Wir werden Sie in diesem Fall umgehend und rechtzeitig informieren.

Corona-Virus COVID-19

Nach der Corona-Verordnung der baden-württembergische Landesregierung vom 14. August 2021 gilt für diese Veranstaltung der sogenannte 3G-Nachweis: das heißt alle Gäste müssen eine Impfdokumentation (Impfpass oder Impfbescheinigung) über eine vollständige Impfung (vor mindestens 14 Tagen), eine Bescheinigung über eine mittels PCR-Test bestätigte Infektion (nicht älter als 6 Monate) oder ein negativer Corona-Test (nicht älter als 24 Stunden) einer offiziellen Teststelle (Testzentrum, Apotheke oder ähnliches) vorgelegt werden. Ausgenommen sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre sowie Schülerinnen und Schüler, die als Nachweis den Schülerausweis vorzeigen können., 

Außerdem werden die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher erfasst, wahlweise vor Ort oder digital über die Luca-App. Das Kontaktformular kann auch online ausgefüllt werden oder als PDF-Datei heruntergeladen und ausgefüllt abgegeben werden.

Kontaktformular herunterladen (PDF - nicht barrierefrei*)
Datenschutzhinweise zur Erhebung personenbezogener Daten

Darüberhinaus gelten die bekannten Abstands- und Hygieneregeln sowie im Innenbereich das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske. In den Außenbereich entfällt die Maskenpflicht, es sei denn, es ist davon auszugehen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht zuverlässig eingehalten werden kann. 

 

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