Die Musik der EngelMUSICA ANGELORUM

Symbol für Konzerte und Theateraufführungen
Kloster und Schloss Salem
Konzert & Theater
Termin: Sonntag, 10.10.2021, 18:00

Die Zisterzienser in Salem:
Ihre Vokalmusik des Mittelalters im Dialog mit Instrumentalmusik der Gegenwart.
Kompositionen und Improvisationen, Jazz und Neue Musik für Orgel und E Gitarre im Wechsel mit Gesängen aus originalen Handschriften des Mittelalters.

Vokalensemble VOX NOSTRA (Leitung, Burkard Wehner)
Kalle Kalima - E Gitarre
Andreas Behrendt - Orgel und Kompositionen

Konzerteinführung um 17.30 Uhr im Betsaal.

Service

Adresse

Kloster und Schloss Salem
88682 Salem

Information und Anmeldung

Eine Anmeldung ist bei Sonderführungen erwünscht:
Besucherinformation
Telefon +49(0)75 53. 9 16 53-36
Telefax +49(0)75 53. 9 16 53-34
schloss@salem.de

Kartenverkauf

Kartenvorverkauf unter +49 (0) 7553.916 53-32 oder unter schloss@salem.de

Hinweis

Mehr Informationen zum „Erlebnistag im Kloster".

Corona-Virus COVID-19

Nach der Corona-Verordnung der baden-württembergische Landesregierung vom 15. September 2021 gilt für diese Veranstaltung der sogenannte 3G-Nachweis: das heißt alle Gäste müssen eine Impfdokumentation (Impfpass oder Impfbescheinigung) über eine vollständige Impfung (vor mindestens 14 Tagen), eine Bescheinigung über eine mittels PCR-Test bestätigte Infektion (nicht älter als 6 Monate) oder ein negativer Corona-Test (nicht älter als 24 Stunden) einer offiziellen Teststelle (Testzentrum, Apotheke oder ähnliches) vorgelegt werden.Ausgenommen sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre, Kinder bis einschließlich sieben Jahren, die noch nicht eingeschult wurden sowie Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule.

Außerdem werden die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher erfasst, wahlweise vor Ort oder digital über die Luca-App. Das Kontaktformular kann auch online ausgefüllt werden oder als PDF-Datei heruntergeladen und ausgefüllt abgegeben werden.

Darüberhinaus gelten die bekannten Abstands- und Hygieneregeln sowie im Innenbereich das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske. In den Außenbereich entfällt die Maskenpflicht, es sei denn, es ist davon auszugehen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht zuverlässig eingehalten werden kann.