Hinweise

Geländebeschaffenheit

Es handelt sich um ein Freigelände. Daher achten Sie bitte auf den Wegen auf Bodenunebenheiten wie Steine, Astgabelungen, Maulwurfslöcher. Das Verlassen der Wege erfolgt auf eigene Gefahr. Die Wiesen und der Pflanzenbestand sind rücksichtvoll zu behandeln. Unzureichende Lichtverhältnisse und unebener Boden verlangen Vorsicht. Es besteht an den Rändern Absturzgefahr.

Das Beklettern der Rekonstruktionen ist untersagt.

Die Heuneburg ist ein gesetzlich geschütztes Bodendenkmal. Jeder Eingriff in den Boden ist daher untersagt.

Barrierefreiheit

Das Gelände der Heuneburg ist teilweise barrierefrei. Einzelne Rekonstruktion sind nur schwer oder gar nicht mit dem Rollstuhl befahrbar. Bitte kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen unter den angegebenen Kontaktdaten.
Kontaktdaten

Hunde

Hunde sind auf dem Gelände erlaubt. Es herrscht jedoch Leinenpflicht. Das Betreten der Rekonstruktionen mit Hunden ist aber untersagt. Hundekot ist vom Besitzer zu entfernen.

Fotografieren

Auf der Heuneburg ist das Fotografieren für private Zwecke (Erinnerungsfotos), zum eigenen Gebrauch und in geringem Umfang ohne Genehmigung möglich.
Fotoshootings bedürfen der vorherigen Zustimmung der Klosterverwaltung Schussenried und sind grundsätzlich kostenpflichtig.

Gewerbliche Fotografien sind nur nach vorheriger Genehmigung seitens der Klosterverwaltung Schussenried gestattet.

Drohnen und sonstige ferngesteuerte Flugmodelle

Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen und sonstige ferngesteuerte Flugmodelle) ist auf dem gesamten Areal grundsätzlich verboten. Dieses Verbot basiert sowohl auf gesetzlichen als auch auf privatrechtlichen Vorschriften. Ausnahmen sind vorab mit der Klosterverwaltung Schussenried abzustimmen.

 

Brandgefahr

Offenes Feuer und Grillen ist nach den Parkordnungen in den Gärten generell verboten, aber die Parkbesucherinnen und Parkbesucher werden noch einmal besonders darum gebeten, auch keine Zigaretten, Glasflaschen und anderen Abfall in den Anlagen fallen zu lassen. Ausnahme ist die Reservierung des dafür vorgesehenen Grillplatzes. Hier bitte vorab Kontaktaufnahmen mit dem Personal.

Verzehr von Speisen

Der Verzehr von Speisen ist nur im Freien, nicht jedoch in den Rekonstruktionen und dem Museusmcafe gestattet.

Kostümierung

Die Kostümierung mit keltischer Kleidung und Ausrüstung sowie das Mitführen von Waffen jeglicher Art ist nur mit vorheriger Genehmigung gestattet.

Fahrräder/E-Bikes

Fahrräder, E-Bikes, Inline Skates und Skateboards sind auf dem Gelände der Heuneburg untersagt. Fahrräder sind an den Fahrradständern abzustellen. Akkus der E-Bike können kostenfrei an der Kasse aufgeladen werden.